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US- Erbschaftssteuer:der Reformakt 2001
Wehe den Vermögenden, die ihren Erben US-Aktien hinterlassen!

Fachartikel und Publikationen der Anwälte von Greter & Partner zu internationalen Rechts- und Steuerfragen.

Wehe den Vermögenden, die ihren Erben US-Aktien hinterlassen!

The IRS shut down major loopholes through which U.S. citizens were able to avoid reporting on their income by residing abroad or investing through foreign vehicles.

Dieser Beitrag soll dazu dienen, etwelcher Begriffsverwirrung vorzubeugen, entbindet jedoch nicht, die einzelne Struktur auf ihren quellensteuerlichen Status zu überprüfen.

Die Finanzbranche und die Presse in der Schweiz sind sich der Steuerverpflichtungen aus der US-Erbschaftssteuer zunehmend bewusst. Immer häufiger wird empfohlen, gar keine Direktinvestitionen in die USA mehr zu tätigen.

US-Staatsbürger und Besitzer einer Greencard sind in den USA
unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn sie im Ausland leben.

Eine Person, die weder über einen amerikanischen Pass noch über eine Green Card verfügt und sich nicht mehr als 121 Tage pro Kalenderjahr in den USA aufhält, muss dabei die Risiken von Direkteigentum mit möglichen Steuerersparnissen durch Strukturierungen abwägen.

In der Schweiz wohnhafte Personen haben grundsätzlich dasselbe Anrecht, Immobilien in den USA zu kaufen, wie Einheimische.

Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz und ohne merkbare Verbindung zu den Vereinigten Staaten, unterstehen der Amerikanischen Erbschaftssteuer sofern sie US-Vermögenswerte, sogenannte US Situs Assets, im Wert von mindestens USD 60'000 halten. Dies unabhängig vom Aufbewahrungsort dieser Werte.